Dauergrabpflege ist ein Angebot für die langjährige Betreuung einer bereits bestehenden oder zukünftigen Grabstelle durch den Friedhofsgärtner. Dieser Service wird von ca. 4500 Fachbetrieben, die bundesweit in 26 Treuhandstellen oder Genossenschaften (Dauergrabpflege-Einrichtungen) zusammengeschlossen sind, durchgeführt.


Die Pflegekosten richten sich nach der Laufzeit des Vertrages und dem Umfang der Pflegeleistungen. Sie werden bei Vertragsabschluss in einer Summe bezahlt und von der Dauergrabpflegeeinrichtung sicher angelegt. Diese wiederum bezahlt jährlich den Friedhofsgärtner. Nachzahlungen sind ausgeschlossen.

Für ein entsprechendes Angebot wenden Sie sich bitte an einen für den jeweiligen Friedhof zuständigen Friedhofsgärtner oder direkt an die Treuhandstelle bzw. Genossenschaft.

Die Trauerfallvorsorge stellt ein über die Dauergrabpflege hinaus erweitertes Leistungsangebot der Friedhofsgärtner dar.

Sie haben die Möglichkeit, nach eingehender Beratung in einem Fachbetrieb bereits zu Lebzeiten ein individuelles Leistungspaket für den Trauerfall zu vereinbaren. Zur Trauerfallvorsorge gehören unter anderem Dekoration der Feierhalle, Kranz, Trauerstrauß, Handstrauß, Sarginnen- und Sargaußenschmuck.


GUTE GRÜNDE
Dauergrabpflege ist ein zeitgemäßes Serviceangebot, dessen Nutzung aus vielerlei Gründen sinnvoll sein kann.
Immer öfter zwingt uns zudem das moderne Leben zum Wechsel unseres Arbeitsplatzes und damit oft auch gleichzeitig zum Umzug in eine andere Stadt. Die Sorge um die Grabstelle, die man so viele Jahre lang liebevoll gepflegt hat, kann Ihnen der Friedhofsgärtner abnehmen. Auf Wunsch unterrichtet er Sie regelmäßig über den Pflegezustand des Grabes.
Oft fällt auch mit steigendem Alter das Sauberhalten und Gießen der Grabstelle zunehmend schwerer. Diese anstrengenden Arbeiten kann der Friedhofsgärtner für Sie übernehmen, ohne dass Sie die Bindung zu Ihrem Grab verlieren. Und wer den Winter lieber in wärmeren Gefilden verbringt, kann dies ebenso beruhigt tun.


VORSORGEN STATT SORGEN
"Wer wird sich später um meine Grabstelle kümmern?".

Diese Sorge beschäftigt heute viele Menschen. Nicht selten erscheint die Flucht in eine anonyme Bestattung der einzige Ausweg zu sein.
Hier bietet der Friedhofsgärtner eine vernünftige Alternative, denn eine Dauergrabpflegevereinbarung kann schon zu Lebzeiten "für die Zeit danach" abgeschlossen werden.
In diesem Zusammenhang bietet der Friedhofsgärtner auch ein Vorsorgepaket für den Trauerfall an. Eine würdevolle Bestattung ist damit schon frühzeitig gewährleistet.

Schön, dass alles geregelt ist.


IHRE VORTEILE
Eine Dauergrabpflegevereinbarung bietet viele Vorteile:

keine Preissteigerungen · ein ganz individueller Leistungsumfang
regelmäßig Überprüfungen der Pflegeleistungen
keine Nachzahlungen
einmaliger Vertragsabschluß
Beseitigung von Einsenk- oder Wildschäden (sofern vertraglich festgelegt)
Ersatz eingegangener Pflanzen (sofern vertraglich festgelegt)
automatische Regelung der Friedhofsgärtner-Nachfolge bei Betriebsaufgabe
mündelsichere Anlage des eingezahlten Geldes bei entsprechender Vertragsgestaltung können die Hinterbliebenen den Vertrag nicht rückgängig machen.


RATGEBER RECHT
Immer wieder taucht die Frage auf, wie die Pflege des eigenen Grabes über den Tod hinaus gegenüber möglichen Erben rechtlich sichergestellt werden kann. Der Jurist Thomas Vohrer, gab hierzu folgende Auskunft:

1. Bei Abschluss eines Grabpflegevertrages kann der Auftraggeber (Erblasser) das Kündigungsrecht für die Erben ausschließen (OLG Karlsruhe AZ 11 U 154/88).
2. Will der Erblasser selbst zu Lebzeiten keinen Dauergrabpflegevertrag abschließen, kann er durch ein entsprechendes Vermächtnis zugunsten einer Treuhandstelle bzw. einer Genossenschaft für die spätere Pflege Sorge tragen. Damit dieses Vermächtnis nicht anfechtbar ist, schlägt Vohrer den folgenden Text vor:

Vermächtnis
Die Genossenschaft/Treuhandstelle xy erhält eine einmalige Geldzahlung in Höhe von ...... Euro (genauen Betrag einsetzen) mit der Auflage, hiermit mein Grab auf die Dauer von .... Jahren (konkrete Laufzeit einsetzen) in ortsüblichem Umfang zu pflegen und alljährlich zu bepflanzen (falls gewünscht, können auch bestimmte Pflanztermine oder friedhofsgärtnerische Sonderleistungen aufgeführt werden).
Das Geldvermächtnis ist binnen 8 Wochen nach Anfall ohne Zulage von Zinsen (alternativ mit Verzinsung) an den Berechtigten zu überweisen.
Am besten setzten Sie die entsprechende Treuhandstelle/ Genossenschaft von dem Vermächtnis in Kenntnis. Bitte beachten Sie, dass auch bei einem Vermächtnis Formvorschriften zu beachten sind. Ihr Rechtsanwalt gibt Ihnen hierzu gerne Auskunft.