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Dauergrabpflege ist ein Angebot für die langjährige Betreuung einer
bereits bestehenden oder zukünftigen Grabstelle durch den
Friedhofsgärtner. Dieser Service wird von ca. 4500 Fachbetrieben, die
bundesweit in 26 Treuhandstellen oder Genossenschaften
(Dauergrabpflege-Einrichtungen) zusammengeschlossen sind, durchgeführt.
Die Pflegekosten richten sich nach der Laufzeit des Vertrages und dem
Umfang der Pflegeleistungen. Sie werden bei Vertragsabschluss in einer
Summe bezahlt und von der Dauergrabpflegeeinrichtung sicher angelegt.
Diese wiederum bezahlt jährlich den Friedhofsgärtner. Nachzahlungen sind
ausgeschlossen.
Für ein entsprechendes Angebot wenden Sie sich bitte an einen für den
jeweiligen Friedhof zuständigen Friedhofsgärtner oder direkt an die
Treuhandstelle bzw. Genossenschaft.
Die Trauerfallvorsorge stellt ein über die Dauergrabpflege hinaus
erweitertes Leistungsangebot der Friedhofsgärtner dar.
Sie haben die Möglichkeit, nach eingehender Beratung in einem
Fachbetrieb bereits zu Lebzeiten ein individuelles Leistungspaket für
den Trauerfall zu vereinbaren. Zur Trauerfallvorsorge gehören unter
anderem Dekoration der Feierhalle, Kranz, Trauerstrauß, Handstrauß,
Sarginnen- und Sargaußenschmuck.
GUTE GRÜNDE
Dauergrabpflege ist ein zeitgemäßes Serviceangebot, dessen Nutzung aus
vielerlei Gründen sinnvoll sein kann.
Immer öfter zwingt uns zudem das moderne Leben zum Wechsel unseres
Arbeitsplatzes und damit oft auch gleichzeitig zum Umzug in eine andere
Stadt. Die Sorge um die Grabstelle, die man so viele Jahre lang
liebevoll gepflegt hat, kann Ihnen der Friedhofsgärtner abnehmen. Auf
Wunsch unterrichtet er Sie regelmäßig über den Pflegezustand des Grabes.
Oft fällt auch mit steigendem Alter das Sauberhalten und Gießen der
Grabstelle zunehmend schwerer. Diese anstrengenden Arbeiten kann der
Friedhofsgärtner für Sie übernehmen, ohne dass Sie die Bindung zu Ihrem
Grab verlieren. Und wer den Winter lieber in wärmeren Gefilden
verbringt, kann dies ebenso beruhigt tun.
VORSORGEN STATT SORGEN
"Wer wird sich später um meine Grabstelle kümmern?".
Diese Sorge beschäftigt heute viele Menschen. Nicht selten erscheint die
Flucht in eine anonyme Bestattung der einzige Ausweg zu sein.
Hier bietet der Friedhofsgärtner eine vernünftige Alternative, denn eine
Dauergrabpflegevereinbarung kann schon zu Lebzeiten "für die Zeit
danach" abgeschlossen werden.
In diesem Zusammenhang bietet der Friedhofsgärtner auch ein
Vorsorgepaket für den Trauerfall an. Eine würdevolle Bestattung ist
damit schon frühzeitig gewährleistet.
Schön, dass alles geregelt ist.
IHRE VORTEILE
Eine Dauergrabpflegevereinbarung bietet viele Vorteile:
keine Preissteigerungen · ein ganz individueller Leistungsumfang
regelmäßig Überprüfungen der Pflegeleistungen
keine Nachzahlungen
einmaliger Vertragsabschluß
Beseitigung von Einsenk- oder Wildschäden (sofern vertraglich
festgelegt)
Ersatz eingegangener Pflanzen (sofern vertraglich festgelegt)
automatische Regelung der Friedhofsgärtner-Nachfolge bei Betriebsaufgabe
mündelsichere Anlage des eingezahlten Geldes
bei entsprechender Vertragsgestaltung können die Hinterbliebenen den
Vertrag nicht rückgängig machen.
RATGEBER RECHT
Immer wieder taucht die Frage auf, wie die Pflege des eigenen Grabes
über den Tod hinaus gegenüber möglichen Erben rechtlich sichergestellt
werden kann. Der Jurist Thomas Vohrer, gab hierzu folgende Auskunft:
1. Bei Abschluss eines Grabpflegevertrages kann der Auftraggeber
(Erblasser) das Kündigungsrecht für die Erben ausschließen (OLG
Karlsruhe AZ 11 U 154/88).
2. Will der Erblasser selbst zu Lebzeiten keinen
Dauergrabpflegevertrag abschließen, kann er durch ein entsprechendes
Vermächtnis zugunsten einer Treuhandstelle bzw. einer Genossenschaft für
die spätere Pflege Sorge tragen. Damit dieses Vermächtnis nicht
anfechtbar ist, schlägt Vohrer den folgenden Text vor:
Vermächtnis
Die Genossenschaft/Treuhandstelle xy erhält eine einmalige Geldzahlung
in Höhe von ...... Euro (genauen Betrag einsetzen) mit der Auflage,
hiermit mein Grab auf die Dauer von .... Jahren (konkrete Laufzeit
einsetzen) in ortsüblichem Umfang zu
pflegen und alljährlich zu bepflanzen (falls gewünscht, können auch
bestimmte Pflanztermine oder friedhofsgärtnerische Sonderleistungen
aufgeführt werden).
Das Geldvermächtnis ist binnen 8 Wochen nach Anfall ohne Zulage von
Zinsen (alternativ mit Verzinsung) an den Berechtigten zu überweisen.
Am besten setzten Sie die entsprechende Treuhandstelle/ Genossenschaft
von dem Vermächtnis in Kenntnis. Bitte beachten Sie, dass auch bei einem
Vermächtnis Formvorschriften zu beachten sind. Ihr Rechtsanwalt gibt
Ihnen hierzu gerne Auskunft.
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